SCR-Kat

44. BIMSCHV: Neue Pflichten für BHKW-Betreiber

Die 44. BImSchV vom 20. Juni 2019 legt strengere Emissionsgrenzwerte für Blockheizkraftwerke mit einer mittelgroßen Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt fest. Dies entspricht in etwa einer Anlagengröße von 400 kW aufwärts. 

Was bedeutet dies für BHKW-Betreiber? Die 44. BImschV betrifft Neu- und Bestandsanlagen, die auf Basis von Erd-, Bio- oder Sondergasen betrieben werden: BHKW-Betreiber müssen die Grenzwerte für eine Reihe von Abgasemissionen reduzieren, allen voran für Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Formaldehyd (HCHO), Kohlenwasserstoff (HC), Ammoniak und Staub. Mit einem SCR-Katalysator sind die neuen Grenzwerte aber problemlos einzuhalten. 

Zum anderen müssen Anlagenbetreiber die Emissionen ihrer Anlage messen, dokumentieren und nachweisen: Die Nachweis- und Dokumentationspflicht gilt bereits heute. 

 

Wir holen das Beste für Sie raus!

Mit flexibel anpassbaren SCR-Katalysatoren und NOx-Messboxen holen wir von Bücker + Essing das Beste für jede Anlage heraus. Bei der Planung schauen wir uns die Parameter jeder Anlage genau an, z. B.: 

  • Wie sind die räumlichen Gegebenheiten? 
  • Gibt es Abwärme, die wir für den Winterschutz der Tankbehälter nutzen können? 
  • Wie lassen sich Schnittstellen einbinden? 

Ihr Kontakt für Gasmotoren:

Jörg Buschmeier (<500 kW)
+49 591 7105-264
E-Mail schreiben

Norbert Katerkamp (>500 kW) 
T +49 591 7105-279
E-Mail schreiben  

Mit SCR-Kat auf der sicheren Seite

Die Bücker + Essing SCR-Katalysatortechnik reduziert die NOX-Emissionen eines BHKW um bis zu 90 Prozent und hält damit problemlos die neuen Grenzwerte von 100 mg/Nm³ für Erd- und Biogasanlagen ein: Durch das Einspritzen von Harnstoff („AdBlue“) werden Stickoxide in natürlichen Stickstoff und Wasser umgewandelt. Die Harnstoffmenge wird automatisch dosiert und an den Stickoxidgehalt sowie Motorparameter wie Betriebstemperatur und Lastzustand angepasst. Bei Neuanlagen integrieren wir außerdem den Oxi-Kat gleich mit ins Katalysatorgehäuse, mit dem Sie unter anderem die neuen Formaldehydgrenzwerte einhalten.

Ihre Vorteile: 
  • Bei Aggregaten bis 600 kW benötigt unser SCR-Katalysator keine Druckluft. Unsere Technik ist damit besonders platzsparend, wartungsfreundlich und kostengünstig. 
  • Ihre räumlichen Gegebenheiten werden bestmöglich genutzt: Wir können die Bestandteile der Katalysatortechnik, wie das Katalysatorgehäuse, den Harnstoff-Tank, Rohrleitungen und den Schaltschrank individuell in die vorhandene Abgasstrecke einbauen oder als externe Containerlösung außerhalb des BHKW-Containers platzieren.  
  • Wir bieten diverse Tankmodelle für die AdBlue-Lösung zur Innen- und Außenmontage. Ob sich Abwärme aus Ihrem System zur Beheizung des Tanks nutzen lässt, prüfen wir selbsverständlich gerne.  
  • Wir stellen Motor und Abgasnachbehandlung optimal aufeinander ein. 

Ein weiteres Plus: Die SCR-Technik erhöht in vielen Fällen den Wirkungsgrad von Anlagen, insbesondere von Erdgas-BHKW. So können die Investitionskosten für den SCR-Kat und zusätzliche Ausgaben für AdBlue zum Teil durch einen reduzierten Erdgasverbrauch kompensiert werden. Zu den Auswirkungen auf Ihre Anlage beraten wir Sie gerne!   

Schon jetzt einplanen!

Was bedeutet dies konkret für BHKW-Betreiber? Für Neuanlagen, die nach dem 20.12.2018 in Betrieb genommen worden sind oder werden, gilt:

- Biogasbetriebene Verbrennungsmotoren müssen ab 2023 die NOx-Grenzwerte von 500 auf 100 mg/Nm³ reduzieren. 

- Erdgasbetriebene Verbrennungsmotoren müssen ab 2025 die reduzierten NOx-Grenzwerte von 100 mg/Nm³ erfüllen.  

Bestandsanlagen, die auf Basis von Erd- oder Biogas betrieben werden und vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden, müssen ab 2029 die NOx-Grenzwerte auf 100 mg/Nm³ reduzieren und entsprechend mit einem SCR-Kat nachgerüstet sein.

Bei Neuanlagen berücksichtigen wir die Katalysatortechnik bereits jetzt standardmäßig in jeder Projektierung, denn sie erfordert Platz in der Abgasstrecke. Wer jetzt ein neues BHKW plant, hat zwei Optionen:

SCR-Kat vorinstallieren

Bei jedem neuen PRO2 BHKW planen wir den SCR-Katalysator bereits mit ein und rüsten es mit einer Vorinstallation aus. Alle Elemente, die Platz benötigen oder an unzugänglichen Stellen installiert werden müssen, wie beispielsweise Katalysatorgehäuse mit Oxi-Kat, Schaltschrank, Rohrleitungen und Wärmeauskopplung zur Beheizung eines externen Tanks, installieren wir bereits bei der Auslieferung Ihres neuen BHKW. Weitere Hard- und Software kann problemlos zur Inbetriebnahme des Katalysators nachgerüstet werden.

Kompletten SCR-Kat installieren

Wer in seiner Anlage den Klimaschutz aktiv vorantreiben möchte, kann sein neues PRO2 BHKW schon jetzt mit kompletter SCR-Katalysatortechnik ausstatten lassen. Sie müssen sich später nicht mehr um die Nachrüstung kümmern und betreiben Ihr BHKW von Anfang an im Einklang mit den künftigen Grenzwerten. Ihr weiteres Plus: Sie profitieren schon von Beginn der Laufzeit von einem höheren Wirkungsrad der Anlage. 

Bestandsanlagen nachrüsten

Bestandsanlagen, die vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden, müssen ab 2029 die niedrigen Grenzwerte erfüllen. Wir platzieren die Katalysatortechnik entweder im BHKW oder als Containerlösung außerhalb des Aggregates. Auch bei beengten Raumverhältnissen ist die Nachrüstung möglich! Zur Projektierung und Umsetzung beraten wir Sie gerne, sprechen Sie uns an!

Die neuen Fristen und Emissions-Grenzwerte auf einen Blick:

Für Neuanlagen (Inbtriebnahme ab 20.12.2018)

  CO (mg/Nm³)

NOx (mg/Nm³)

HCHO (mg/Nm³)

HC (mg/Nm³) 

NH3 (mg/Nm³) Staub 
Erdgas  250 100 20 1300 30 --
Biogas  500 100 20 1300 30 5
Klär- und Grubengas 500 500 20 1300 30 5/10
Deponiegas 650 500 40 (01/25) -- 30 5
Gültig ab  12/18

Erdgas: 01/25
Biogas: 01/23

01/20

Ergas: 01/25
Biogas: 01/23

12/18 12/18

Für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor 20.12.2018)

  CO (mg/Nm³)

NOx (mg/Nm³)

HCHO (mg/Nm³)

HC (mg/Nm³) 

NH3 (mg/Nm³) Staub 
Erdgas  250 100 30 1300 30 --
Biogas  500 100 30 1300 30 5
Klär- und Grubengas 500 500 30 1300 30 5/10
Deponiegas 650 500

40 (01/25)

1300 30 5
Gültig ab  01/25

01/29

12/18

Erdgas: 01/25
Biogas: 01/29

12/18 01/25

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